Anforderungen/Zulassung

Zweck der Prüfung ist es, festzustellen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um im Bereich der Public Relations (PR) als ausgewiesene Mitarbeitende einer PR-Abteilung eines Unternehmens, einer Institution, Non-Profit-Organisation, Behörde oder in einer PR-Agentur die geplanten PR-Massnahmen umzusetzen.
Insbesondere bedeutet dies:
  • Sie sind fähig, bei der Entwicklung von PR-Teilkonzepten mitzuarbeiten und deren Umsetzung selbstständig zu planen und durchzuführen.
  • Sie sind fähig, fachliches Wissen bei der konzeptionellen Bearbeitung von PR-Massnahmen einzubringen.
  • Sie sind fähig, die technische und redaktionelle Umsetzung von PR-Mitteln und
  • PR-Massnahmen zu erarbeiten und bei deren Gestaltung mitzuwirken.
  • Sie sind fähig, die PR als Teilgebiet der integrierten Kommunikation zu verstehen.
  • Sie sind fähig, die fachlich und kaufmännisch einwandfreie Auftragserteilung an Lieferanten und Spezialisten zu planen, abzuwickeln und zu kontrollieren.
  • Sie sind fähig, Kosten-, Termin- und Qualitätskontrollen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung von PR-Mitteln und PR-Massnahmen anfallen.  
Zur Prüfung wird zugelassen, wer bis Prüfungsbeginn über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Public Relations, Unternehmenskonnmunikation, Marketingkommunikation, Marketing, Direct Marketing, Journalismus oder im aktiven Verkauf verfügt und den Nachweis einer der nachstehenden Ausbildungen erbringt:
  • eidg. Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann
  • Diplom einer staatlich anerkannten Handelsmittelschule
  • Diplom einer staatlich anerkannten, mindestens 3-jährigen Diplom-Mittelschule
  • Maturitätszeugnis (alle Typen, inkl. Berufsmatur)
  • Diplom einer staatlich anerkannten Höheren Fachschule, Fachhochschule oder Hochschule im kaufmännischen Bereich
  • Fachausweis für Kommunikationsfachfrau/-mann, für Marketing-Fachfrau/-mann, für Verkaufsfachfrau/-mann, für Direkt Marketing Fachfrau/-mann
Zulassungsentscheid
Die Prüfungskommission entscheidet aufgrund der Anmeldeunterlagen über die Zulassung der Kandidatin/des Kandidaten zur Prüfung. Der Entscheid wird der/dem Kandidatin/ten Kandidaten drei Monate vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt, bei Nichtzulassung unter Angabe der Gründe und mit Rechtsbelehrung.

Möglichkeit des Zulassungsvorbescheids
Wer vorgängig abklären möchte, ob er/sie die Zulassungsbedingungen zur Prüfung erfüllt, kann dies über einen Vorbescheid (Abklärungsgebühr CHF 100) bei der SPRV Prüfungsleitung abklären lassen.

SPRV Prüfungssekretariat
Schlossmattstrasse 12
3600 Thun
Tel. 033 439 50 26
pk@prsuisse.ch