Rechtsmittel

Eidgenössische Prüfungen stehen unter der Hoheit des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Aus diesem Grund ist eidgenössisches Verwaltungsrecht anwendbar, wenn es darum geht, ob Zulassungen korrekt erfolgt oder Ausweise zu Recht ausgestellt oder verweigert wurden. Jeder Entscheid der Prüfungskommission enthält eine Rechtsmittelbelehrung mit den massgeblichen Fristen, Begründungen und Beilagen.
Die Prüfungskommission empfiehlt allen, die eine Beschwerde erwägen, zuerst im Kollegenkreis und/oder mit den Kursleitern darüber zu sprechen. Die Prüfungsleitung ermöglicht Beschwerdewilligen bei schriftlichen Prüfungen Einblick in die Prüfungsarbeit (Akteneinsichtsrecht) und steht auch sonst beratend zur Verfügung.